Antithrombin - Octapharma Plasma Plasmaspende-Glossar

Antithrombin

Antithrombin ist ein in der Leber gebildetes Protein (Eiweiß), das sich regulierend auf die Blutgerinnung auswirkt. Die körpereigene Substanz hemmt insbesondere Thrombin und kann so vor Blutgerinnseln bewahren.


Die Wirkung von Antithrombin

Der Körper besitzt ein ausgeklügeltes System, um die Fließeigenschaften des Blutes zu beeinflussen. Bei einer Verletzung ist schnelle Hilfe gefragt, damit es nicht zu einem unverhältnismäßig großen Blutverlust kommt. Gerinnungsfaktoren setzen dafür die Gerinnung am Ort der Verletzung in Gang. Ansonsten würden Blutgerinnsel drohen, die wichtige Versorgungswege im Körper unterbinden können. Dabei läuft die Blutgerinnung im Organismus stets kontrolliert ab, damit sie nur an bestimmten Stellen und im richtigen Ausmaß beginnt.

An diesem Prozess ist der Eiweißstoff Antithrombin entscheidend beteiligt. Da es mehrere Substanzen mit Antithrombinwirkung gibt, ist die genaue Bezeichnung Antithrombin III präziser. Es fungiert als natürlicher Hemmstoff der Gerinnung. Dieser ist insbesondere in der Lage, die aktivierten Gerinnungsfaktoren Thrombin und Xa zu hemmen, um Thrombosen (Blutgerinnseln) entgegenzuwirken. Für die Herstellung von Antithrombin III in der Leber ist Vitamin K notwendig.

Die Antithrombin III-Aktivität

Die Antithrombinaktivität sollte bei mindestens 70 % der normalen Aktivität liegen. Nur so gelingt es, die Blutgerinnungsfaktoren maßgeblich zu beeinflussen. Zum Vergleich: Bei einem Antithrombin-Mangel liegen die Werte auf unter 50 % des üblichen Niveaus.

Heparine, die zur Gerinnungshemmung zum Einsatz kommen, setzen auf Antithrombin zur Verstärkung. Eine vorbeugende oder therapeutische Behandlung von Blutgerinnseln mit Heparin ist daher maßgeblich auf Antithrombin III angewiesen.

Was geschieht bei einem Antithrombin-Mangel?

Es gibt verschiedene Ursachen für einen Antithrombin-Mangel, der übrigens in zwei verschiedene Typen eingeteilt wird: Angeborener und erworbener Antithrombin-Mangel. Er kann beispielsweise dann entstehen, wenn der Körper nicht genügend Antithrombin bildet. Dafür kann ein Leberschaden oder die Einnahme von Medikamenten (z.B. Chemotherapeutika) sorgen.

Auch ein erhöhter Verbrauch oder ein Verlust von Antithrombin III kann einen Mangelzustand hervorrufen. Das geschieht insbesondere durch Folgendes:

  • Blutungen

  • Operationen

  • großflächige Verbrennungen

  • Darmerkrankungen, die mit einem Eiweißverlust einhergehen (exsudative Enteropathie)

  • Nierenschäden mit Eiweißverlust, beispielsweise nephrotisches Syndrom

  • Thrombosen

  • Einnahme der Antibabypille (unter ganz bestimmten Randbedingungen)

  • Therapie mit Heparin

  • Verbrauchskoagulopathie

Der angeborene Antithrombin-Mangel

Es gibt auch einen angeborenen Antithrombin-Mangel (Typ 4). Dabei liegt entweder zu wenig vor oder es ist in der Funktion gestört. Die Symptome bei einem angeborenen Mangel treten gehäuft im Alter zwischen 15 und 35 auf. Dann kann es zu Thrombosen, insbesondere der Beinvenen, kommen.

Antithrombin zur Behandlung

Es gibt die Möglichkeit, Patienten ein Antithrombin III-Konzentrat zu verabreichen. Ein Arzt kann das in Erwägung ziehen, wenn akute thromboembolische Komplikationen vorliegen. Ganz selten und unter bestimmten Bedingungen ist auch während der Schwangerschaft, der Geburt oder operativen Eingriffen eine Anwendung notwendig.

Darüber hinaus wird Antithrombin zur Behandlung von Traumata oder während einer Cumarine-Pause, sofern ein angeborener Antithrombin III HI-Mangel vorliegt, eingesetzt.

Wann ist eine Antithrombin-Testung wichtig?

Im Rahmen einer normalen Blutuntersuchung findet keine Bestimmung des Antithrombin-Werts statt. Ein Arzt kann aber eine Blutanalyse mit Blick auf Antithrombin einleiten, wenn ein konkreter Verdacht auf einen Mangel besteht.

Einen Hinweis liefern Thrombosen oder Embolien, die vor allem im Alter von 15-35 Jahren entstehen. In diesem Fall gilt es abzuklären, ob gerinnungshemmende und gerinnungsfördernde Faktoren im Ungleichgewicht sind.

Auch bei Vorliegen verschiedener Krankheiten wie einer Leberinsuffizienz oder dem nephrotischen Syndrom macht eine Abklärung Sinn. Damit kann einer möglichen Syntheseleistungsstörung oder Thromboseneigung auf den Grund gegangen werden.

Wenn ein naher Verwandter einen angeborenen Mangel besitzt, kann eine Blutuntersuchung mit Bestimmung der Antithrombin-Werte ebenfalls empfehlenswert sein.

Was sagen zu hohe oder zu niedrige Antithrombin-Werte aus?

Sind Antithrombin-Werte erhöht, hat das in der Regel keine medizinische Relevanz, da damit keine Komplikationen in Verbindung gebracht werden. Normale Werte sind ein Anzeichen dafür, dass die Gerinnungssteuerung in einem geordneten Prozess abläuft.

Zu niedrige Werte deuten vor allem auf einen angeborenen oder erworbenen Antithrombin-Mangel hin. In dem Fall gilt es zu prüfen, welche auslösenden Faktoren vorliegen. Zudem gilt es gegebenenfalls eine Behandlung einzuleiten.

Niedrige Werte können auch einen Hinweis auf zugrunde liegende Erkrankungen liefern. Insbesondere eine Nierenkrankheit oder Leberinsuffizienz sollte sicherheitshalber abgeklärt werden.

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